Abgeschickt von HannMo am 22 August, 2009 um 15:42:11
Hallo...
wir haben einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid vorliegen über STrom und Gaskosten aus unserer vorherigen Wohnung.Meine Lebensgefährtin hat diese Wohnung von 2004 bis Januar 2006 alleine bewohnt,danach bin ich dort mit eingezogen.Nun haben wir regelmäßig unsere Abschlagszahlungen beglichen und auch oft rückzahlungen erhalten.Zur Zählerstandsabfrage wurden uns benachrichtigungskarten zugesandt.Diese wurden von uns ausgefüllt und abgeschickt.2008 bekamne wir dann den Hammer: nachzahlung für die volle Laufzeit des Nutzungszeitraumes in Höhe von ca 3000.-€.
Auf telefonische Nachfrage wurde uns mitgeteilt,das das daher käme weil wir die letzten Jahre ja nur "geschätzt" wurden.Daher is jetzt eine Differenz vorhanden die beglichen werden muss.
OK...jetzt kommt der Part wo wir uns selber Nachlässigkeit eingestehen müssen. Wir sind eh grade mitten im Umzug gewesen und haben die ganze Sache schlichtweg ignoriert...
nun ja...jetzt haben wir halt den Vollstreckungsbescheid vor uns liegen und fragen uns,ob es irgendwie möglich ist aus der Sache wieder raus zu kommen???
Macht es Sinn gegen den Bescheid Wiederspruch einzulegen? Die ganzen benachrichtigungskarten usw haben wir nicht mehr,da das vom Zeitlichen Faktor für uns "abgehakt" war...Sprich Unterlagen existieren so gut wie keine mehr...
Hilfe...