Abgeschickt von Marco S. am 22 August, 2009 um 16:28:00
Hallo Dr. Kotz,
Ich habe eine Reise bei einem großen Reiseportal gebucht. Eigene Anreise, das war für mich wichtig. Seite Stand auch "Verbindliche Bestellung", auf meiner Bestell Betsätigung auch.
Anmeldebestätigung:
2. Sie haben sich für nachfolgende Reiseleistung verbindlich angmeldet.
Darauf habe ich eine meinen flug gebucht.
Nun schreibt mich das Portal an , und möchte mir sagen das diese reise so nicht vom Veranstalter gebucht werden kann, da dieser NUR mit weiteren Leistungen gebucht werden können.
z.b. Flug.
Ich habe aber ganz genau drauf geachtet das es eigene anreise ist.
Haben die einen Recht darauf?
ISt diese Bestätigung etwa nur für den Kunden Bindent?
Ist das rechtens das im Internet preise angeboten werden, die dan später nicht eingehalten werden können, und der Kunde mehr zahlen muss, als den Preis der im Internet angeboten wird?
Können sie ihre meinung dazu sagen?
Was hätte ich als recht? kann ich darauf bestehen diese leistung in anspruch zu nehmen?
Danke.
Marco