Re: Kann das Gericht verlangen?


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Abgeschickt von Leser am 10 November, 2008 um 11:23:17:

Antwort auf: Re: Kann das Gericht verlangen? von Linda am 09 November, 2008 um 21:44:09:

Es kommen immer neue Fakten, aber auch Fragen, die sich in einem solchen Forum nicht seriös abarbeiten lassen. Deshalb mein letzter Beitrag dazu, aber bitte nicht beantworten, die Fragen sollen nur dazu dienen evtl. auf weitere Gedanken zur Lösung zu kommen.
Gibt es einen Überweisungsträger mit Hinweis auf die Art der Übertragung?
Welche Ein- und Auszahlungen sind wofür in der Zwischenzeit getätigt worden? Nur für die Schwester?
Wie gut ist der Zeuge wirklich, was hat er selbst gehört oder gesehen? Was man ihm beim Canasta mal erzählt hat ist wenig wirksam vor Gericht, es sei denn der verstorbene LP hat sich ihm gegenüber geäußert.
Schon wieder: Wer hat die Steuern für die Zinsen bezahlt, oder mindestens die Zinsen deklariert?
Wenn die Übertragung als Geschenk 8 Jahre zurückliegt, hat das Sozialamt keinen Anspruch mehr auf Rückerstattung.
Falls es der Schwester noch gehören sollte, kämpft sie für das Sozialamt, warum eigentlich?
Dem Sozialamt Angebot auf Abtretung der zweifelhaften Forderung machen, dann kann das Sozialamt mit seinen Anwälten selbst kämpfen.





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