Gemeinschaftseigentum Mängel


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Abgeschickt von inga am 29 August, 2009 um 16:41:25

Hallo,

seit 3 Jahren wohne ich in einem Neubau mit 6 Eigentumswohnungen. In einer Wohnung ist ein Mangel wegen fehlerhaften Einbaus der Fenster angezeigt. Insbesondere hat die Eigentümerin ein massives Feuchtigkeitsproblem.

Da Fenster Gemeinschaftseigentum sind hierzu meine Frage:

Da es sich nur um eine Wohnung handelt muss der Eigentümer das Klageverfahren durchführen oder die Eigentümergemeinschaft?

Für eine Rechtsprechung oder Tendenz zu ähnlichen Fällen wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Inga





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