Namensrecht erwachsene Scheidungskinder


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Abgeschickt von Susan Kügler am 10 November, 2008 um 18:56:36

Hallo,
ich bin ehelich geboren, mußte bei der 2. Heirat meiner Mutter (1989) als 9jährige den Nachnamen meines Stiefvaters annehmen. Die Ehe hielt 3 Jahre und war nicht glücklich. Nun bin ich (28) schwanger und möchte den Nachnamen meines Vaters zurück, für mich und mein Kind. Stimmt es dass meine Chancen sehr schlecht stehen? Warum soll ich kein Recht haben auf meinen Geburtsnamen? Was muß ich tun damit ich den Namen meines geliebten Vaters wiederbekomme? Das Standesamt hilft mir nicht, die sagen es ist unmöglich.
LG
Susan K.



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