Abgeschickt von Harald Bösch am 08 September, 2009 um 18:32:51
Mir wude von meinem Chef zum 30.09.09 gekündigt.Mein Lohn kam erstens zu spät und zweitens mit einem Lohnabzug für die hälfte der Kosten eines zurückliegenden Feuerwehrfehlalarms.hier meine damalige Stellungnahme zu dem Vorfall:
"Am 26.05.09 wurde ich gebeten dem bauleitenden Monteur Nakev bei der Beschriftung einiger Handmelder in der Markwaldstr.11 in Offenbach behilflich zu sein.
Auf meine Frage ,ob die Anlage schon in Betrieb sei,sagte mir Herr Nage, da in den Handmeldern die Schilder "Außer Betrieb" nicht entfernt seien,könne man davon ausgehen das das auch stimme.
Bei der Beschriftung der Melder gab es keine ungewöhnlichen Vorkommnisse,das heißt
es ging kein Melder auf Störung.
Wir waren dann sehr verwundert als wir durch Zufall der Feuerwehr begegneten.
Die Beamten erklärten das sie einen Handmelderalarm bekommen hätten,an dem betreffenden Melder aber nichts auffälliges bemerkt hatten.
Zudem verwunderte es uns das gerade dieser Melder ausgelöst hatte ,hatten wir ihn doch schon vor mehr als einer Stunde beschriftet.
Von unserer Seite wurde kein Alarm ausgelöst,zumal wir uns auf die Aussage der Schilder in den Melder verlassen konnten das sie nicht in Betrieb seien."
Wie ich das sehe trifft mich kein verschulden, oder liege ich da falsch.Kann ich den Fehlbetrag einklagen?
Bin auf Antwort gespannt!