Handelsrecht?


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Abgeschickt von Petra am 15 September, 2009 um 08:19:47

Hallo Zusammen,

ich hätte da mal ein Problem. Ist ein ehemaliger Komplementär einer Firma dazu verpflichtet einem querulanten ehemaligen Kunden seine neue Adresse mitzuteilen obwohl diesem sowohl die Adresse eines anderen Komplementärs als auch die ehemalige Firmenadresse die auch von einem ehemaligen Inhaber weitergeführt wird zur Verfügung steht. Außerdem hat er auch die E-Mail-Adresse des Komplementärs. Danke für Eure Antworten!




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