Abgeschickt von Peter B. am 18 September, 2009 um 16:08:41
Hallo Forum,
ich habe ein Problem aus einem Mietvertrag mit einer Mietwagenfirma. Auf dem Weg nach Hause ist mir auf der Autobahn ein Vogel in die Windschutzscheibe geflogen, diese war dann kaputt. Habe dann gleich den Vermieter angerufen und gefragt ob ich die Polizei holen soll, da es ja in gewisser Sicht ein Unfall war, aber natürlich nicht selbst verschuldet. Dieser sagte dann nein, das brauche ich nicht - obwohl es im Mietvertrag anderst steht - und sagte ich soll das Fahrzeug bei der Vermietungsfirma abstellen, da ich noch fahren konnte weil die Scheibe nur auf der rechten Seite beschädigt war und auch die Scheibe kein Loch hatte.
Nun verlangt der Vermieter von mir die Kosten für die Reparatur, weil ich zwar eine Haftungsreduzierung abgeschlossen hätte (wohl im Mietpreis drin) aber mit einer Selbstbeteiligung von 1500 Euro. Habe ich da überhaupt eine Chance? Bei diesem zwar nicht selbst verschuldeten Schaden aber aufgrund der Selbstbeteilung eben zahlen zu müssen? Im Mietvertrag steht dass grundsätzlich die Haftungsreduzierung "Wildschäden" umfasst. Gibt es eine erlaubte Höchstgrenze für Vermieter in Bezug auf Selbstbeteiligung? Hätte der Vermieter mir die Chance geben müssen die Reparatur selbst durchzuführen?
Danke für jeden Tipp.
Peter