Abgeschickt von Tobi am 22 September, 2009 um 05:10:23
Antwort auf: Muss Vermieter zum Renovieren auffordern bevor er Geld einfordert (Schadensminderungspflicht)? von Tobi am 21 September, 2009 um 05:35:48:
In diesem fiktiven Fall ist die Wohnung vom Vermieter unrenoviert an den Mieter übergeben worden.
Die ersten drei Kaltmieten wurden zum Zwecke der Renovierung erlassen.
Wann der Mieter aber genau renovieren hätte müssen, hat ihm der Vermieter völlig freigestellt.
Das gilt auch dafür was der Mieter im einzelnen renovieren hätte müssen (also den Renovierungsumfang). Laut mündlicher Vorgabe durch den Vermieter hätte der Mieter nur renovieren müssen, was den Mieter stört. Wenn den Mieter also nichts gestört hätte (z.B. Kindertapete in einem Zimmer, etc.), dann hätte er die Wohnung auch nicht renovieren müssen - und trotzdem die 3 Monatsmieten erlassen bekommen.
Beim Auszug aus der Wohnung hätte die Wohnung wieder unrenoviert übergeben werden dürfen.
(Nur die üblichen regelmäßigen Schönheitsreparaturen, die alle paar Jahre fällig werden, sah der Mietvertrag vor.)
Unmittelbar identisch sind der fiktive geschilderte Fall und der Fall in den beiden zitierten Urteilen natürlich nicht. Wichtige Parallelen lassen sich aber u.U. finden.
Lässt sich also nirgends herleiten, dass der Vermieter zumindest einmalig den Mieter (mit Fristsetzung) zum Renovieren hätte auffordern müssen?
Schließlich hätte der Vermieter im Normalfall von der Renovierung auch nichts mitbekommen und diese auch nicht überprüft und die Wohnung bei einem Mietende z.B. 3 Jahre später auch wieder unrenoviert zurückbekommen.
Da der Vermieter also jedem neuen Mieter normalerweise eine unrenovierte Wohnung übergibt (Begründung: dann kann der Mieter nach individuellen Vorlieben (z.B. was die Farbwahl betrifft) renovieren), hat der Vermieter in dieser Hinsicht auch keinen / kaum einen Verlust durch die Tatsache, dass der Mieter nun bereits wenige Wochen nach dem Einzug wieder ausgezogen ist.
Ist also die Notwendigkeit einer einmaligen Aufforderung (mit Fristsetzung) durch den Vermieter trotz der geschilderten Details definitiv nicht erforderlich?