Zugaben im Wettbewerbsrecht


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Abgeschickt von Anja am 30 September, 2009 um 12:03:18

Liebe RA Kotz,

zunächst: Danke für dieses Serviceangebot!

Ich stelle seit fünf Jahren einen Kalender her und verkaufe ihn für 10 Euro über meinen Webshop.

Für den Verkauf des Kalenders 2010 hatte die Idee dieses Angebotes:

"Wer bis 31.10.2009 bestellt und bezahlt, erhält ein Minikartenset gratis dazu."

Verstoße ich damit gegen das Wettbewerbsrecht?

Bei den Minikarten handelt es sich um die nicht verkauften Kalenderblätter aus 2009, bei denen ich das Kalendarium abgetrennt habe. Ich habe sie im Webshop für 5 Euro/Set verkauft, biete sie aber nicht mehr an.

Müßte ich, damit es verhältnismäßig bleibt, einen Mindestbestellwert angeben, z.B. ab 50 Euro (= der zehnfache Wert des Minikartensets.)?

Ihre Antwort würde mir weiterhelfen.

Danke!

Anja



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