Fitness-Studio: einmalige Zahlung, trotzdem Erhöhung


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Abgeschickt von Martin am 04 Oktober, 2009 um 08:34:26

Hallo,

über eine Beurteilung der folgenden Situation wäre ich dankbar.

Seit August besteht ein 15 monatigen Vertrag mit einem Fitness-Studio. Da dies deutlich günstiger war, hat der Vertragsnehmer einer einmaligen Zahlung für die gesamte Laufzeit zugestimmt. Mit dieser Zahlung war das Thema "Kosten" für ihn eigentlich erledigt...

Jetzt schreibt ihm das Studio in einem Brief, dass sich Engergie- und Nebenkosten usw. erhöht haben und dass deswegen 3 Euro pro Monat mehr fällig seien. Diese würden ab Januar 2010 als einmaliger Betrag (d.h. 11x3 = 33 Euro für die dann verbleibenden 11 Monate) fällig.

Von der Möglichkeit einer solchen Erhöhung war weder mündlich noch schriftlich im Vertrag die Rede, daher ist der Vertragsnehmer etwas verärgert darüber. Er sieht momentan folgende Möglichkeiten:

1) Zahlen. Passt ihm eigentlich nicht.

2) Eventuell eine außerordentliche Kündigung wegen der Gebührenerhöhung? Selbst wenn dies der Fall wäre, wie bekäme man dann den entsprechenden Anteil der Gesamtzahlung wieder zurück? Es wären ja keine vollen 15 Monate Laufzeit genutzt worden.

3) Nicht zahlen mit dem Hinweis, dass im Vertrag keine Rede von einer möglichen Erhöhung sei und weiterhin das Studio besuchen. Schließlich besteht ja einen gültiger Vertrag, der auch von der Gegenseite einzuhalten ist.

4) Eine Variante von 2) wäre noch die Androhung, dass außerordentlich gekündigt wird, wenn der Betrag wirklich in Rechung gestellt wird. Führt zu den gleichen Fragen/Problemen wie bei 2).

Was ist dem Betroffenem zu empfehlen?

Danke und Gruß
Martin



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