Re: Bauarbeiten und Miete


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Abgeschickt von Dariusz Kowalczyk am 04 Oktober, 2009 um 23:24:11

Antwort auf: Bauarbeiten und Miete von Bianca am 19 Februar, 2009 um 14:55:27:

Ich begrüße wir suchen der neuen Bestellungen. Wir besitzen Anrechte konstrukcyjno - Bau, der Eintrag auf die Liste in PZITB. wir üben Arbeiten komplex aus ogólnobudowlane und dekarskie insbesondere die Fassaden und die Umzäunungen aus Klinker. Ich lade zu Baustellen ein wo führen wir die Arbeiten momentan in dem Zweck die Qualität der Arbeiten zu unterziehen durch. mit Ansehen Dariusz Kowalczyk 606 960 116 der Kontakt j.polski oder russisch
Hallo!

: Ich hätte folgendes Problem:
: Meine Vermieter (eine Wohnungsgenossenschaft) haben mir kürzlich Modernisierungsmaßnahmen an dem Haus, in dem sich auch meine Wohnung befindet (insgesamt 3 benachbarte Häuser mit jeweils 32 Wohnungen) angekündigt. Im Rahmen dieser Maßnahmen sollen u.a. die Heizungen ausgetauscht, die Rohre erneuert, die Balkone saniert und ein Dämmschutz an die Fassaden angebracht werden. Hierfür wurde ein Zeitraum von 6 Monaten angegeben.
: Nach den Modernisierungsmaßnahmen soll es auf Grund der Energieeinsparungsmöglichkeit zu einer Mieterhöhung kommen, was mich allerdings wahrscheinlich nicht mehr beträfe, da ich jetzt schon weiß, dass ich etwa einen Monat vor Abschluss der Bauarbeiten ausziehen werde.
: Mein Problem ist jedoch, dass ich während des Zeitraums der Arbeiten an meinem Haus und in meiner Wohnung meine Abschlussarbeiten an der Universität schreiben werde und daher auf Ruhe angewiesen wäre, was sich allerdings mit einer solch umfassenden Baumaßnahme kaum vereinbaren lässt... Daher habe ich die mir zugeschickte Zustimmungserklärung noch nicht unterschrieben. Nun wurde ich allerdings in einem zweiten Schreiben darauf hingewiesen, dass ich zur Duldung verpflichtet wäre und meine Zustimmung geben müsse. Ist das soweit korrekt? Kann ich zumindest Mietminderung beantragen, wenn sich die Arbeiten schon nicht verzögern lassen? Dann könnte ich eventuell auf die Wohnung meiner Schwester ausweichen- allerdings würde ich sie dann auch gerne für den Aufwand, der ihr dabei entsteht, entschädigen können.
: Für das Verrücken und Abdecken der Möbel wurde mir eine Entschädigung von 100 Euro versprochen, die nach Abschluss der Arbeiten auf mein Konto überwiesen werden soll. Kann es sein, dass mir auf Grund meines Auszugs vor Abschluss der Arbeiten diese Entschädigung wieder aberkannt wird? Und wenn ja, kann ich etwas dagegen unternehmen, da ich diesen Aufwand ja trotz allem haben werde?

: Über Antworten zu meinen Fragen würde ich mich außerordentlich freuen!
: Mit freundlichen Grüßen





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