Abgeschickt von Levant am 07 Oktober, 2009 um 16:37:54
Hallo,
ich bin am 1.9.09 aus meiner Wohnung ausgezogen. Eingezogen bin ich am 1.4.08.
Die Wohnung war komplett weiß gestrichen und ich habe wärend meiner Wohnzeit dort keinerlei Veränderungen vorgenommen.
Ich habe lediglich in der Küche zwischen den Fugen 2 kleine Bohrlöcher und im Wohnzimmer 4 kleine Bohrlöcher gebohrt. Beim Einzug waren auch sowohl in der Küche als auch im Wohnzimmer noch vom Mieter vor mir Löcher in der Wand.
Sowohl beim Übergabeprotokoll als auch bei dem Abnahmeprotokoll ist davon nicht die Rede.
Jetzt will der Vermieter die komplette Kaution einbehalten, da die Bohrlöcher nich vorhanden sind und ich somit nicht renoviert hätte. Er sagt es müssen die Löcher zugemacht werden und die komplette Wohnung gestrichen werden, was über 1000 Euro kosten würde.
In meinen Augen macht es aber 0 Sinn über weiß nochmal weiß zu streichen, wenn man keine Gebrauchsspuren sieht - bis auf die Bohrlöcher, von denen auch beim Einzug schon welche vorhanden waren.
Ist es nun also das Recht des Vermieters meine komplette Kaution einzubehalten? Und wenn nein, ab wann kann ich dagegen vorgehen? Er sagt er hätte außerdem sowieso das Recht die Kaution 6 Monate einzubehalten nach Kündigung.