Abgeschickt von Ilona Bauers am 09 Oktober, 2009 um 22:29:27
Zum Sachverhalt:
Ich bin seit ca. 15 Jahren Mitglied einer Wohngenossenschaft. Diese Genossenschaft (ca. 70 Wohnungen)ist sehr überschaubar! Vor ca. 5 1/2 Jahren haben wir uns für eine größere Wohnung beworben, da die derzeitige 54qm für uns mittlerweile drei Leute viel zu eng ist. Weiterhin ist mein Mann schwerbehindert.
Innerhal dieser Zeit (5 1/2 Jahren)wurden viele große Wohnungen frei aber diese freien Wohnungen wurden nie innerhalb der Genossenschaftsmitglieder veröffentlicht, sondern stillschweigend unter Mitglieder vergeben. Es gibt weder ein Ranking von Bewerbern, noch werden vom Vorstand Vergabekriterien transparent gemacht. Auf Anfrage gibt es kein Feedback vom Vorstand.
Eventuell strebe ich eine Klage an aber bevor ich mir Rechtsbeistand hole möchte ich wissen, ob hier das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz zum tragen kommen würde, da die Genossenschaft, den freigewordenen Wohnraum nicht veröffentlicht, sondern stillschweigend vergibt?
Vergleichsfall:
Meine Schwester, die auch in dieser hiesigen Genossenschaft Mitglied ist, ist mit einem ausländischen Mann verheiratet und diese bewohnen zu Dritt eine 42qm Wohnung und wird genauso wenig bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt bzw. erfährt auch nie von gekündigten Wohnungen.