Re: Unfall mit Radfahrer beim Linksabbiegen


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Abgeschickt von Mag. am 25 Oktober, 2009 um 20:17:05:

Antwort auf: Unfall mit Radfahrer beim Linksabbiegen von Stefan H. am 21 Oktober, 2009 um 14:15:35:

Ich meine, was beim Rechtsabbiegen bezüglich eines getrennten oder gemeinsamen parallel zur Straße verlaufenden Fuß- und/oder Radweges gilt, gilt ebenso beim Linksabbiegen. Dass der Radfahrer zu schnell war, ist ein subjektiver Eindruck, der bei einem überraschenden Auftauchen leicht entsteht. Wie schnell der Radfahrer war müssten Sie aber beweisen. Da die Unfallfolgen für den Radfahrer wohl eher gering waren, habe ich Zweifel daran, dass der Radfahrer so schnell war, wie Sie subjektiv glauben. Ein Radfahrer, der einen Zusammenstoß mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h oder mehr hat, erleidet wohl auch Verletzungen und landet ggf. im Krankenhaus. Da der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wohl nicht im Raum steht, gehe ich davon aus, dass der Radfahrer nicht verletzt wurde, sondern nur sein Fahrrad beschädigt wurde. Das deutet aber eher auf eine niedrige Geschwindigkeit hin.
Im übrigen ist im Zweifel der Autofahrer zunächst der "Böse" und der Radfahrer das "Hätschelkind".
Leider.



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