Abgeschickt von Smilla am 26 Oktober, 2009 um 18:37:45:
Eine Frau hat 3 Töchter und hinterlässt nach Ihrem Tod ein Haus mit einem Schätzwert von 120.000 Euro.
Auf dem Haus liegen bereits zwei Bürgschaften von den Töchtern A und B in Höhe von 40.000 Euro und 30.000 Euro. Ausserdem ist das Haus noch nicht komplett abbezahlt (Restschuld 30.000 Euro)
Die Mutter verfügt handschriftlich folgendes:
Tochter A soll das komplette Haus erben,
Tochter B soll lebenslanges Wohnrecht in einer der Wohnungen erhalten,
Tochter C soll etwas Bargeld und Porzellan erhalten.
Tochter C überlegt, auf das Bargeld und das Porzellan zu verzichten und den Pflichtteil einzuklagen.
Dazu meine Fragen:
Aus welchem Betrag wird der Pflichtteil ermittelt? 120.000 Euro? Oder minus der Bürgschaften? Oder minus der Restschuld? Oder minus beidem?
Wenn Tochter B und C das handschriftliche Vermächtnis anerkennen, sind sie dadurch juristisch enterbt?
Wenn ja, erhöht sich dann der Pflichtteil von Tochter C, sofern sie das Vermächtnis nicht anerkennt, sondern den Pflichtteil fordert?
Ist ggf. etwas kompliziert.... darum danke schon mal für die Mühe und für Antworten!