Arbeitgeber weigert sich Urlaubsentgeld/Krankengeld etc. zu zahlen


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Abgeschickt von Studentin am 05 November, 2009 um 12:55:41:

Hallo zusammen,

es geht um folgende Umstände, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen:

Eine Studentin ist seit zwei Jahren in einem Unternehmen beschäftigt. Unterschrieben hat sie einen "Aushilfevertrag", wird aber als Werkstudentin in der Lohnbuchhaltung geführt und abgerechnet. Die Stundenzahlen variieren, im Vertrag sind 8-10 Wochenstunden festgehalten, de facto wird aber meist mehr gearbeitet im Rahmen der maximal 20 Stunden im Semester und 40 Stunden in der vorlesungsfreien Zeit. Die Zeiten werden flexibel eingeteilt, die Stundentin teilt mit, wann sie kommen kann, hat beispielsweise im Semester feste Tage, und hat bisher Urlaube immer nur in Absprache mit den Vorgesetzten genommen.

Vor kurzem fand die Stundentin heraus, dass auch sie einen gesetzlichen Anspruch auf anteilige bezahlte Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (natürlich nur, wenn ein angesetzter Arbeitstag ausfällt) und eine "Auszahlung" von Feiertagen hat, wenn diese auf einen eigentlichen Arbeitstag fallen.

Sie führte ein Gespräch mit dem Personaler, welcher ihr in Absprache mit der Buchhaltung den Werkstudentenstatus zusicherte und dementsprechend auch Urlaubsentgeld. Die Studentin weiss, dass dieser Status dafür unerheblich ist.

In einem zweiten Gespräch wollte die Studentin wissen, ob ihr die genommenen Urlaubstage automatisch nachgezahlt werden, oder ob sie dies beantragen muss.
Daraufhin wurde ihr mitgeteilt, dass

a) die Geschäftsführung keine offizielle Umstellung auf "Werkstudentin" wünscht und vornehmen wird

b) die Geschäftsführung nicht bereit ist, Urlaubsentgeld etc. zu zahlen, da sie ausschließlich für Stunden entlohnen will, die auch gearbeitet wurden

c) man als "Aushilfe" kein Arbeitnehmer ist und deswegen die Gesetze bezüglich Urlaubsentgeld etc. nicht für einen greifen

d) selbst wenn dem so wäre, b) der Fall ist

e) angeblich kein wirkliches Arbeitsverhältnis besteht, weil die Studentin "kommen und gehen kann, wann sie will", was definitiv nicht der Fall ist, da sonst Abwesenheiten nicht im Vorfeld besprochen und abgestimmt würden, u.a.

f) die Kündigungsfrist 14 Tage beträgt

Die Studentin ist sich dessen bewusst, dass die Firma sie versuchen wird loszuwerden, weil sie eine "Gefahr" aufgrund höherer Kosten darstellt und die Leitung nicht bereit ist, diese Kosten zu tragen - und das, obwohl sie gesetzlich verankert sind und die oben getätigten Aussagen falsch sind.

Es wurde ebenfalls kommuniziert es sei schade, sie eventuell deswegen zu "verlieren". Heute findet ein Gespräch des Personalers mit einem Anwalt für Arbeitsrecht statt, morgen ein weiteres Gespräch.

Wie kann die Stundentin sich verhalten, damit sie an ihr Geld kommt?

Was kann sie allgemein machen, damit sich der Arbeitgeber an Recht und Gesetz hält?

Wie kann die Studentin auf Äusserungen wie "Aushilfen sind keine Arbeitnehmer" reagieren, wenn schon der Personaler keine Ahnung hat?

Über Ratschläge das weitere Vorgehen betreffend würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank!





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