Abgeschickt von volker schrems am 06 November, 2009 um 19:58:22:
Antwort auf: Re: Haftpflichtschaden wegen nicht zugelassenen Reifen von WG am 06 November, 2009 um 07:58:23:
ja, so habe ich das eigentlich auch immer gesehen. jetzt heißt es aber, dass nach § 19.2 der STVZO das nicht stimmt, weil angeblich nach neuerer Rechtsprechung die BE nicht erlöscht, da nicht generell von einer Gefährdung ausgegangen werden darf wenn die Reifen nicht eingetragen bzw. zugelassen sind.