Re: Betriebsschaden, leicht verzweifelt


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Abgeschickt von Röder Hans-Martin am 10 November, 2009 um 17:28:47

Antwort auf: Betriebsschaden, leicht verzweifelt von Jörg Laschinger am 17 April, 2009 um 19:09:48:

Die Gesellschaft hat leider Recht. Das Gespann gilt als Einheit und da in der Vollkasko nur Schäden versichert sind, die "von aussen" auf das Fahrzeug einwirken, ist dieser schaden nicht Gedeckt. Es fehlt leider das Unfallereigniss.
Solltest Du aber den Anhänger mit der Hand geschoben und rangiert haben und geschoben haben, so ist das wieder nicht versichert, denn du als Halter des Wohnwagens kannst dich als Besitzer des PKW nicht haftbar machen; dann wäre es aber über die Vollkasko zu decken, wenn der schaden nicht beim Anhängen passiert wäre, sondern beim "Umparken" des Anhängers. *g*




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