Re: Haftpflichtschaden wegen nicht zugelassenen Reifen


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Abgeschickt von Hans-Martin Röder am 10 November, 2009 um 17:34:16

Antwort auf: Re: Haftpflichtschaden wegen nicht zugelassenen Reifen von volker schrems am 06 November, 2009 um 19:58:22:

Nach dem Pflichtversicherungsgesetz muss natürlich die Versicherung erst mal Deckung gewähren und dann den Schaden regulieren an den Geschädigten. Dann ist zu Prüfen, in wie weit sie bei dir Regress nehmen kann wegen Gefahrerhöhung bzw. Fahrens ohne gültige Zulassung. Das muss dann wieder die Straßenverkehrsbehörde entscheiden




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