Re: Bezugsdauer Krankengeld


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Abgeschickt von Hans-Martin Röder am 10 November, 2009 um 17:39:17

Antwort auf: Bezugsdauer Krankengeld von Muschler am 01 November, 2009 um 10:11:09:

Du hast natürlich Recht, und so schreibt es auch die Krankenkasse. Weise nach, daß du eine Zeit lang nur wegen Rückenschmerzen krank geschrieben warst. die Zeit kann dir angerechnet werden. Das Krankengeld endet spätestens nach 78Wochen oder früher, wenn abzusehen ist, daß keine vorübergehende Krankheit sondern eine Berufs- bzw eine Erwerbsminderung von Dauer vorliegt. Hier setze dich umgehend mit deinem Rentenversicherungsträger (DRV) in Verbindung



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