Abgeschickt von gestresster Bankkunde am 13 November, 2008 um 13:28:50
Hallo,
wie seht Ihr das hier:
Ich habe in 2006 einen Kreditvertrag mit Bankdarlehen zum Kauf und KfW-Fördermittel (Bund) für Sanierung geschlossen. Darin war ein Zusagebetrag der KfW von xx% der Investitionssumme als Tilgungszuschuss bescheinigt. Nach Durchführung der Sanierung ist eine Abnahme getätigt worden, die die Sache voll und ganz abrundet bzw. positiv für mich abschließt.
Während der Bauphase wurden die xx% im Rahmen von Änderungen an dem allgemeinen KfW-Programm (also für Neuantäge gültig) zurück geschraubt.... bis auf x%.
Jetzt hat die KfW den Betrag x% schriftl. bestätigt und avisiert.
Habe ich nicht aber Anspruch auf xx%, der im KV zugesagt wurde? Denn unter diesen Bedinungen habe ich ja Saniert....
Wäre schön, wenn ich dazu ein paar Meinungen hören könnte...
Will ja dann auch gestärkt zum RA gehen....