Offenbare Unrichtigkeit


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Abgeschickt von Karl-Heinz Reis am 15 November, 2009 um 18:27:27

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau und ich besitzen eine vermietete Immobilie in Berlin. In den Steuerklärungen der Jahre 2004-2007 ist mir der Fehler unterlaufen, Verluste aus dieser Immobilie hälftig auf meine Frau und mich aufgeteilt zu haben.

Problem: Meine Frau ist seit 2004 nicht mehr erwerbstätig (kein Einkommen), so dass die von mir beantragte Verlustzuweisung steuerlich unwirksam ist. Wo kein Einkommen ist, kann man auch keine Steuern sparen. Das Finanzamt hat dies so auch übernommen und entsprechende Steuerbescheide erstellt.

Frage: Auch wenn es zweifelsfrei meine Dummheit wahr, habe ich über den Weg des § 129 AO (offensichtliche Unrichtigkeit, dies hätte vom Finanzamt erkant werden müssen) die Möglichkeit diese Steuerbescheide punktuell abändern zu lassen. Wie stehen die Chancen eines solchen Einwandes.

Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

Beste Grüsse
Karl-Heinz Reis



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