Abgeschickt von Elster Jochen am 23 November, 2009 um 20:42:17
Hallo,
ich hatte im September 2007 einen Treppensturz auf der Arbeit, dabei stürzte ich auf mein linkes Handgelenk. Eine Stunde später wurde im Krankenhaus eine Prellung des Handgelenkes diagnostiziert. Im Oktober 2008 wurde dann ein Bruch des Kahnbeins festgestellt, welcher von dem damaligen Sturz stammt.
Im Dezember 2008 wurde ich dann das erste mal operiert, was aber leider nicht zusammen gewachsen ist. Jetzt wurde ich das zweite mal operiert und die Chance einer genesung liegt bei 50%. Leider habe ich es versäumt meine Unfallversicherung im September 2007 von dieser Prellung in Kenntnis zu setzen. das tat ich erst im Juli 2009. Jetzt meine Frage:
Zählt die Zeit von der Diagnose einer Prellung bis zur Feststellung des Bruchs (13 Monate), zu den 15 Monaten die ich Zeit hatte eine dauerhafte Invalität zumelden? Oder läuft die 15 Monate Frist erst ab der Feststellung des Bruchs?
MfG Jochen