Prozesskostenbeihilfe - Zählt Einkommen des Ehegatten ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]

Abgeschickt von ÜbersOhrGehauen am 24 November, 2009 um 20:55:41

Ich habe auf 400€ angefangen zu arbeiten, nach 1,5 Monaten folgte ein Vertrag der andere Grundlagen enthielt als vorher besprochen, unter anderem nur noch 5€ Std.-Lohn und dann den Abzug runter. Der Chef wollte nichts mehr dran ändern und das Arbeitsverhältnis wurde mit sofortiger Wirkung gelöst. Bis nun erfolgte keine Zahlung von Lohn (25 Tage überfällig). Wenn ich nun ohne weiteres Einkommen eine Klage einreichen muss zählt das Einkommen meines Mannes als Einnahme ? Oder gilt das Urteil

OBERLANDESGERICHT KOBLENZ
Az.: 13 WF 566/00
Beschluss vom 27.09.2000
Vorinstanz: AG Neuwied – Az.: 16 F 277/97. PKH I

weil im Antrag auf PKB muss ich Angaben zum Einkommen des Ehegatten machen...

Gruß und DANKE !!!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]