Abgeschickt von Ralf Heinemann am 30 Dezember, 2009 um 18:46:37
Sehr geehrte Damen und Herren,
inwieweit kann ich mich als Nacherbe gegen eine erst jetzt erfolgte Rückforderung von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz(LAG)wehren, dessen Anspruch bereits im Zusammenhang mit der inzwischen vor 20 Jahren erfolgten deutschen Wiedervereinigung entstanden ist? - Der Empfänger der Leistung ist bereits 2001 verstorben, die direkten Erben sind ebenfalls seit 6 Jahren tot.
Der Rückforderungsbescheid der Behörde ist erst jetzt - also im Dezember 2009 - ergangen.
Wer kann insoweit Rat oder Auskunft geben?
Vielen Dank und guten Rutsch ins Neue Jahr!
MfG
Ralf Heinemann