Abgeschickt von Mag. am 30 Oktober, 2008 um 17:01:40:
Antwort auf: Adoption gültig trotz Personenstandsfälschung? von Harald am 25 Oktober, 2008 um 20:17:18:
Eine "Personenstandsfälschung" kann ich in der Nichtanhörung des leiblichen Vaters nicht erkennen. Das BVerfG hat dazu Recht gesprochen. Siehe Artikel hier:
http://www.swr.de/ratgeber/familie/-/id=1778/nid=1778/did=881192/iyv7gu/index.html
Weiter kann ich Ihnen dazu nichts sagen.