Abgeschickt von Benno Dreher am 06 Januar, 2010 um 10:40:57
Sehr geehrte Damen u. Herren,
Bei einer Recherche zum Thema "juristische Aspekte bei Berufsunfähigkeit" stieß ich auf das Kunstwort "mitgebrachte Berufsunfähigkeit".
Diese "mitgebrachte BU" erstreckt sich auf die Zeit vor Vertragsabschluss, so dass selbst die Anfechtungsfrist wegen arglistiger Täuschung nach 10 Jahren irrelevant erscheint.
In einem aktuellen Fall stieß ich auf folgende Gegebenheit:
Ein junger Mann ließ sich in der Jugend eine Woche krankschreiben, der Arzt nannte psychosomatische Beschwerden.
15 Jahre später erkrankte dieser Mann an psychischen Problemen. Obwohl die 5/10-Jahresfristen verstrichen sind, geht die Versicherung nun wegen "mitgebrachter BU" gegen den Leistungsfall vor, da diese psych. Beschwerden scheinbar latent in ihm schlummerten.
Ich selbst leide seit Geburt oder jungen Jahren durch Wachstum bedingt an Skoliose. Diese Skoliose gab ich bei meinem Versicherungsabschluss auch an und erhielt nachträglich auch keinen Ausschluss.
Dennoch mache ich mir nun Sorgen, da mich diese Rechtssprechung überrascht.
Sollte ich irgendwann einmal BU aufgrund Rückenbeschwerden werden, könnte die Versicherung doch stets behaupten, dass meine Skoliose ja angeboren sei bzw. schon vor Vertragsabschluss vorlag. Die angeborene Skoliose gab ich ja aber sogar bei Antragsstellung an, hätte dann aber dennoch keinen Schutz für meinen Rücken, weil diese ja vor Vertragsabschluss vorlag??
Über eine Rückantwort würde ich mich freuen.
Benno Dreher