Abgeschickt von Christin am 06 Januar, 2010 um 12:52:39
Unser Auto wurde gestohlen.
Die Polizei ermittelt. Sie vermuten das Vortäuschen einer Straftat, heißt sie vermuten, der Ehemann habe das Auto stehlen lassen.
Die Beweise reichen noch nicht, um sie an die Staatsanwaltschaft zu übergeben, dass diese wiederum eine Anzeige stellt.
Mit dem Wissen der laufenden Ermittlungen hat sich die Versicherung zurückgelehnt und sieht sich ihrer Leistung der Zahlung nicht verpflichtet.
Ist das Handeln der Versicherung rechtens?
Seit 6 Monaten fahndet Interpol nach dem Fahrzeug, bis heute wurde es nicht gefunden. Gibt es da gesetzliche Regelungen, wann der Diebstahl auch für die Versicherung (trotz Zweifel ihrerseits)geltend gemacht werden kann, heißt, dass sie zahlen MÜSSEN?
Seit 6 Monaten ermittelt die Polizei in der Sache, hat immernoch nicht genug Beweise, um eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Gang zu bringen.
Gibt es dort gewisse Fristen, dass man sagt "jetzt wurde so und so lang ermittelt, es reicht nicht für eine Anklage, jetzt legen wir den Fall zu den Akten"?
Mit freundlichen Grüßen
Christin