Abgeschickt von IW am 08 Januar, 2010 um 09:59:22
Schönen guten Tag,
meine Frage: Wieviel eigene Kosten kann ein Gerichtsvollzieher für ein Zahlungsaufforderungsschreiben und ein weiteres Schreiben mit der Aufführung der korrekten Kosten in Rechnung stellen? Es geht um keine Pfändung und keinen Vorortbesuch, sondern nur um eine Zahlungsaufforderung über einen geringen Betrag.
In der Aufstellung der Kostenansätze für Gerichtsvollzieher habe ich entspr. nicht sicher zuordnen können. Da würde ich eher lesen, das lediglich Porto 2,50 und geringe Seitenpauschale anzusetzen wären.
Hintergrund ist ein Gerichtsvollzieherschreiben, in welchem dieser auffordert, einen Betrag aus einem leider verlorenen Rechtsstreit zu zahlen, mit Mitteilung der aufgelaufenen Kosten und dem Hinweis, vor Überweisung den genauen Betrag telef. zu erfragen. Wegen ausgesprochen beschränkter Rückrufzeiten, wurde vorab trotzdem überwiesen und später angerufen. GV erteilte telef. keine Info, sondern schrieb noch einen Brief, in dem er mitteilte, dass von dem überwiesenen Betrag (25,50), nur 1 € irgendwas statt der 25,50 an den Gläubiger überwiesen wurde und nun noch über 27 € nachgezahlt werden müssten incl. über 3 € für dieses Schreiben.
Vielen Dank
IW