Suche Urteil!


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Abgeschickt von Christian am 17 November, 2008 um 23:57:37

hallo,
ich habe meine Wohnung gekündigt nun möchte meine Vermieterin die Wohnung mit Nachmietern besichtigen, generell habe ich damit kein Problem, doch kündigt Sie evtl. Besichtigungen an. Um dem vorzubeugen habe ich im Internet gelesen kann ich verlangen, dass Sie mir die Anzahl und personalien der potenzielen Nachmieter mitteilen muss, wenn ich das verlange. Nun meine Frage gibt es zu diesem Thema ein Urteil? ein Aktenzeichen würde mir schon genügen
Vielen dank in Voraus



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