Abgeschickt von Meike am 14 Januar, 2010 um 09:58:27
Können Geldflüsse einer Erblasserin an ihre Kinder nach ihrem Tod von einigen der Kinder einfach als inzwischen verjährte Schenkung tituliert werden (Zahlungen wurden bis ca. 1999 geleistet), obwohl eine von der Erblasserin zu Lebzeiten und den Kindern auch bekannte verfasste Aufstellung, wer wann was bekommen hat, existiert und allen mündlich bekannt ist, dass die unterschiedlichen Zahlungen untereinander ausgeglichen werden sollen, damit jedes Kind gleich behandelt wird.
Wie ist es mit Leihgaben, die die Erblasserin auf ihren Kontoauszügen handschriftlich so tituliert hat - verjährt die Rückzahlung auch nach 10 Jahren und/oder Tod der Erblasserin?