Abgeschickt von Christian am 18 November, 2008 um 00:04:06
Antwort auf: Berichtigung Steuerbescheid nach § 129 AO von Jochen am 16 November, 2008 um 21:53:10:
generell hat das FA recht mit dieser Aussage, zu prüfen wäre allerdings noch ob es wirklich eine offenbare unrichtigkeit gem § 129 AO ist. Könntest du den grund der änderung genauer beschreiben?