Abgeschickt von ls_woody am 21 Januar, 2010 um 13:05:16
Hallo,
bei eBay kaufte ich per Sofortkauf von privat einen 50ccm-Motorroller. Der Verkäufer schloss jegliche Haftung aus. In der recht umfangreichen Beschreibung wurde nicht erwähnt, dass der Roller über Papiere verfügt. Es hieß lediglich "versichert und zugelassen bis März 2010".
Dummerweise unterschrieb ich bei Abholung einen ADAC-Formularvertrag. Dort wurde richtigerweise bei dem Feld "übergebene Papiere" kein Kreuzchen gemacht. Damit habe ich wohl die Tatsache akzeptiert, dass der Roller keine Betriebserlaubnis (BE) hat. Ich habe zwar mündlich mein Missfallen über die Situation geäußert,
aber schriftlich im Vertrag habe ich nichts.
a) Habe ich "gutgläubig" gekauft? Ich habe mittlerweile vom Verkäufer eine polizeiliche Bescheinigung zugeschickt bekommen, die aussagt, der Roller sei nicht als gestohlen gemeldet.
b) Hat mir der Verkäufer Eigentum an der Sache verschafft? Immerhin darf ich den Roller ohne BE nicht im Strassenverkehr bewegen. Ist die fehlende BE ein Sachmangel oder ein fehlender "Eigentumsnachweis"?
c) Was passiert, wenn jemand mit der Original-BE vor mir steht und sein Eigentum wieder zurück haben will - der Roller könnte ja unterschlagen worden sein?
d) Zur Erlangung einer Zweitschrift der BE könnte ich beim Strassenverkehrsamt eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wo ich bestätige, die Papiere seien verloren. Aber ich habe sie nicht verloren, ich habe sie vom Verkäufer schlicht nicht erhalten. Wenn jetzt doch Papiere auftauchen - welche Konsequenzen drohen?
MfG
ls_woody