Abgeschickt von Martin Müller am 21 Januar, 2010 um 16:53:09
Hallo,
meine Frau und ich sind auf dem Weg der Trennung, eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist bereits unterschrieben.
Meine Frau selbst verdient nun ca 1050€ Netto.
Ich zahle an Kind 1 (bei der Mutter lebend) 420€.
An Kind 2, volljährig in Leipzig wohnend da studierend derzeit 640€. Meiner Noch Frau zahle ich 450€ Unterhalt.
Frage: Müsste bei einer Unterhaltsberechnung für Kind 2 beim Einkommen meiner Frau die 450 € mit gerechnet werden? Also kurz: zählt Unterhalt als Einkommen?
Für mich ist es vollkommen logisch, ich finde aber keine Rechtsgrundlage oder ein Urteil oder dergleichen.
Hat jemand eine Textstelle aus der hervorgeht ob Unterhalt zum Einkommen zählt?
Viele Grüße