Kindergeldrückzahlung


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Abgeschickt von Marion Laurenz am 27 Januar, 2010 um 12:23:54

Hallo,Wir haben im Jahr 2009 für unseren Sohn,damals 20 GdB 50% Kindergeld bezogen. Mein Sohn hatte einen Versicherungspflichtige Arbeit aufgenommen und verdiente im Durchschnitt 400 Euro netto. Er war und ist durchgehend Arbeitssuchen gemeldet am hiesigen Arbeitsamt. Jetzt sollen wir das Kindergeld zurückzahlen weil es unberechtigt ausgezahlt worden wär. Wir waren der Meinung das er Anspruch hat wenn er die Verdienstgrenze von 7680 Euro nicht überschreitet und weiter Arbeitssuchen gemeldet ist.
Ok war wohl nicht so. Jetz sollen wir 1400 Euro zurückzahlen und das Problem ist in einen Betrag. Kann man diese Schuld auch in Raten zurückzahlen oder kommt es dann wirklich zur Klage wegen Steuerhinterziehung wie in den Schreiben vage angekündigt?
Vielen Danke für ihr Intresse M. L.



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