Kindergeldrückerstattung androhung des förmlichenVerfahrens


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Abgeschickt von M.L. am 27 Januar, 2010 um 12:47:47

Mein Sohn nahm im januar2009 eine Arbeit auf und verdiente versicherungspflichtig 400 Euro Netto monatlich.Er war und ist bis heute seit 4 Jahren Arbeitssuchen gemeldet. Aus diesen Grund und weil er einen GdB von 50 hat waren wir der Meinung er hat Anspruch auf Kindergeld. Die Einkommensgrenze liegt ja so weit ich informiert bin bei Netto 7680 Euro Jährlich.
Jetzt sollen wir das Kindergeld von Januar -August2009 zurückzahlen. Ok wenn wir es zu Unrecht bekammen. Mein Problem ist sie fordern es in einen Betrag und zwar innerhalb von 4 Wochen ansonsten käme es zu einen förmlichen Verfahren. Ich bin aber durchaus gewillt die Schuld auszugleichen. Nur kann ich es nur in Raten schaffen. Was also kann ich tun? Auftreiben kann ich eine solche Summe nicht.
Vielen Dank für ihr Intresse.
M-L.



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