Baulast


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Abgeschickt von Thomas am 30 Januar, 2010 um 01:34:00

Hallo, wir beabsichtigen in naher Zukunft nach �35 BauGB (Bauen im Au�enbereich) einen Viehstall als Wohnhaus umzunutzen. Die Baugenehmigung ist auch erteilt. Um jedoch den "Roten Punkt" zu bekommen muss seitens der Stadt/Kommune eine Baulast unterzeichnet werden, welche uns die Zufahrt zum sp�teren Haus erlaubt. Der Stall bzw. der Aussiedlerhof wird seit ca. 30 Jahren �ber diese offizielle Zufahrtsstrasse angefahren. Die Erschliessungsgeb�hren wurden bereits damals in vollem Umfang beglichen.
Nun zu meiner Frage:
- Ist es erforderlich hier eine Baulast eizutragen, da das Grundst�ck schon immer �ber diese Strasse angefahren wird (bisherige offizielle Zufahrt)?
- Kann die Kommune hierf�r nochmals bzw. �berhaupt Geb�hren in Rechnung stellen?

Vielen Dank

MfG Thomas



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