Re: Kauf bei ebay


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Abgeschickt von Laster am 30 Januar, 2010 um 07:01:45:

Antwort auf: Kauf bei ebay von Jane am 29 Januar, 2010 um 21:04:18:

Erstatte nach Verstreichen der Frist Anzeige;
die kannst du auch schriftlich zur Staatsanwaldschaft direkt schicken, falls Pol-Beamte keine Lust dazu haben.

Der Hintergrund:

vielleicht macht der Verkäufer ja Betrug im großen Stil, es wird aber niemals auffallen, wenn die Beschwerden nicht irgendwo zusammenlaufen.

Helfen könnte in dem Rahmen auch

- ebay den Vorfall melden

- im Internet nach Erfahren mit dieser Firma zu suchen

- per Telefonauskunft die Nummer abchecken: passen Tel-Nr und angebene Adresse zusammen ?

- verkauft der bei ebay oder woanders das gleiche Sideboard, welches für dich angeblich nicht mehr lieferbar sei ?

daraus ergbit sich evtl. ein Bild was dir oder den Behörden hilft, die Sache besser einzuschätzen




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