Arbeitsrecht


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Abgeschickt von Maxi am 10 Februar, 2010 um 21:31:46

Für mich selbst eine neue Thematik:

Lt. Vetrag beträgt die regelmäßige Arbeitszeit durchschnittlich 20 h/ Woche. Macht mindestens 80h/Monat. Im Januar war ich nur zu sechs Arbeitstagen lt. Dienstplan eingeteilt = 45 h. Es gab keinen Bearf meiner Arbeitskraft, so das ich meine 80h/Monat nicht erfüllen konnte.

Zwei Arbeitstage fielen in meine Krank-Zeit. Die weiteren Tage der Krankschreibung blieben unberücksichtigt bzw. wurden als Minusstunden entsprechend der zu wenigen Arbeitstage (-stunden) angerechnet.

Für die vollständige Anrechnung der Krank-Tage: Liegt da der Dienstplan zu Grunde oder der Arbeitsvertrag mit den vereinbarten Stunden?




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