Abgeschickt von Eisenbahner am 18 November, 2008 um 15:17:09
Bevor ich Beamter auf Lebenszeit wurde, hatte ich
1,5 Jahre eine Bechäftigung, während der ich Renten-
beiträge zahlte.
Vor längerer Zeit sah ich dann einen Fernsehbericht,
wo darauf hingewiesen wurde, daß solche Beiträge, die nicht für die Rente herangezogen werden, per Antrag
zurückgefordert werden können; und zwar inklusive
aufgelaufener Zinserträge aus dem Betrag.
Daraufhin habe ich den Antrag gestellt und auch den
eingezahlten Betrag erstattet bekommen, allerdings
ohne die zugehörigen Zinsen.
Auf meine Anfrage bei der Versicherungskasse erklärte
man mir, über diese Regelung sei man nicht informiert
und daher würden die Zinsen nur ausgezahlt, wenn ich
ein entsprechendes Gerichtsurteil vorlegen könnte.
Nun stehe ich erst mal da und komme nicht weiter, da
ich mich an den Sender und Termin des Fernsehberichts
nicht mehr erinnere.
Weiß jemand mehr über solche Zusammenhänge oder kann
vielleicht jemand sogar Angaben über Gerichtsurteile
in entsprechenden Angelegenheiten machen?
Vielen Dank,
eltedidi