Abgeschickt von Rolf weiß am 22 Februar, 2010 um 12:46:14
Meine externe Festplatte lässt sich nach ca 1,5 Jahren Nutzung nicht mehr booten.
Im Kaufvertrag steht eine Garantiezeit von 2 Jahren.
Der Verkäufer stellt den Garantieanspruch an den Hersteller der Festplatte und erhält die Antwort, dass die Garantiezeit vom Tag der Herstellung gerechnet werden muss und dem nach sind die 2 Jahre vorbei.
Zu einer Gewährleistungszeit steht im Kaufvertrag nichts. Der Verkäufer behaupte nun, dass seine Gewährleistung nur 1 Jahr gilt. Demnach habe ich keinen Anspruch auf Ersatz oder kostenlose Reparatur.
Meine Frage ist nun, habe ich Anspruch auf eine Garantieleistung, wie sie im Kaufvertrag steht?