Nachtrag Versorgungsausgleich


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Abgeschickt von Christian am 08 Maerz, 2010 um 23:49:10

Antwort auf: Versorgungsausgleich von Christian am 08 Maerz, 2010 um 23:28:48:

Desweiteren habe ich noch dieses gefunden:

Den Familiengerichten stehen nur mehr Möglichkeiten zu von der Durchführung des Versorgungsausgleichs abzusehen. So zum Beispiel in dem Fall, wenn es sich um eine kurze Ehedauer ( bis zu 3 Jahre) handelt. Dann ist der Versorgungsausgleich nicht mehr wie bisher auf jeden Fall durchzuführen, sondern nur noch, wenn ein Ehegatte dies auch beantragt. Damit können die Ehegatten wählen, ob sie den Versorgungsausgleich durchführen wollen oder nicht und das Gericht hat sich dem Wunsch der Ehegatten zu fügen.

stimmt diese Ausage?

: Mfg Christian
:




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