Abgeschickt von Melanie am 14 Maerz, 2010 um 01:45:50
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem. Ich würde in meinem Garten (Eigenheim, Siedlung von 1926, kein Denkmalschutz) einige Brieftauben halten. Die Zahl der gehaltenen Tauben soll lediglich zwei Paare betragen, welche einmal im Jahr Jungen ziehen dürften, womit wir bei der üblichen Legeleistung der Tiere pro Brut dann zeitweise auf insgesamt 8 Vögel kämen.
Nun zu meinem Problem. Meine direkten Nachbarn lehnen ihre Zustimmung ab, da die Dame des Hauses nach eigenen Angaben auf alles allergisch sei und es ihr schon genüge die Katzen der Nachbarn ertragen zu müssen. Nun ist es so das von einem gepflegten Schlag, der den erforderlichen Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück, mit maximal acht Tieren, welche 1 mal täglich Freiflug geniessen, kaum ein gesundheitliches Risiko darstellen. Das ist natürlich meine persönliche Ansicht, welche nicht den Tatsachen entsprechen muss. Darüber bin ich mir im klaren. Mein Anliegen ist es nun festzustellen, ob es im Bezug auf diese Situation schon Rechtssprechungen/Gutachten gegeben hat und ob Schlagtreue (also nicht herumlungernde Tauben) wirklich unter den von mir beschriebenen Bedingungen ein Risiko für meine Nachbarin darstellen.
mit freundlichem Gruß,
Melanie