Rückabwicklung - Motorrad


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Abgeschickt von christiane branning am 15 Maerz, 2010 um 07:45:04

Guten Tag!

Ich habe ein Motorrad über ebay ersteigert (Privatkauf). Der Voreigentümer (steht nicht mit im KFZ Brief) hat über eine Dritte Person es versteigern lassen.

In der Beschreibung fehlen wichtige Informationenwie z.B. Simmerring defekt, Stromkreis falsch angeschlossen (konnte wg. defekter Batterie nicht überprüft werden), Motorrad sprang nicht an, Fußrastenhebel defekt, Kühler defekt, Heckrahmen schief und viele Originalschrauben die fehlten.
Enddefekt,... genau die Teile die ich auch brauche sind kaputt.
Er hat uns mehtrere Sachen verswiegen, wie z. B. den Pleullagerschaden, Unfälle ( wie hatten vor dem Kauf danach gefragt), Vorbesitzer und dass er nie mit diesenm Motorrad gefahren ist (sonst hätte er es mir nicht mehr verkaufen können)!!!

Nun möchte ich gerne eine Rückabwicklung des Motorrades. Wir haben das Motorrad abgeholt und hatten ca. 40 Euro Benzinkosten. Der Voreigentümer weigert sich jetzt bei der Rücknahme es abzuholen.

Wer ist bei einer Rückabwicklung dafür zuständig?
Muß ich dafür sorgen, dass das Motorrad wieder zum Voreigentümer hinkommt oder muß er das abholen?

Mit freundlichen Grüßen

Christiane



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