Strafanzeiger hin oder her,


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Abgeschickt von Mac Taylor am 23 Maerz, 2010 um 22:30:02:

Antwort auf: Schmerzensgeld auch ohne Strafanzeige? von susi_sonnenschein am 22 Maerz, 2010 um 10:57:07:

wie wollen oder können sie beweisen dass er genau dort, und nicht etwa auf dem eigenen nicht getreuten Fußweg vor dem Haus gestürzt ist ?

Haben sie Zeugen (Namen / Adresse) ?
Haben sie einen Krankenwagen gerufen ?

Ansonsten sieht das mit der Anzeige > 2 Monate später reichlich blöd aus,
und bevor man den Spieß umdreht und IHNEN Betrug vorwirft ....



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