Abgeschickt von Mac Taylor am 23 Maerz, 2010 um 22:30:02:
Antwort auf: Schmerzensgeld auch ohne Strafanzeige? von susi_sonnenschein am 22 Maerz, 2010 um 10:57:07:
wie wollen oder können sie beweisen dass er genau dort, und nicht etwa auf dem eigenen nicht getreuten Fußweg vor dem Haus gestürzt ist ?
Haben sie Zeugen (Namen / Adresse) ?
Haben sie einen Krankenwagen gerufen ?
Ansonsten sieht das mit der Anzeige > 2 Monate später reichlich blöd aus,
und bevor man den Spieß umdreht und IHNEN Betrug vorwirft ....