Abgeschickt von Klaus Happle am 27 Maerz, 2010 um 15:53:57
Hallo, ich wohne im Schawarzwald. Im Februar wurde ein Auto von einer abgehenden dachlawine beschädigt. Laut Ordnungsamt sind keine Schneefangeinrichtungen vorgeschriebe, nur Warntafel oder rote Fahne. Zum Hergang die Gute Frau wollte eine bereits abgegangene Dachlawine mit Ihrem Auto durchfahren und ist steckengeblieben. Freundliche Nachbarn halfen Ihr aus dem Schneehaufen heraus. Anschliessend blieb Sie mit Ihrem Auto unmittelbar nach dem Schneehaufen wieder stehen im unmittelbaren Gefahrenberich. Hierbei ging eine 2 Lawine ab und beschädigte das Fahrzeug. Ich bin nun der Meinung das die Frau Fahrlässig gehandelt hat indem Sie 1. den Schneehaufen durchfahren wollte und 2. das Sie im unmittelbaren Gefahrenbereich stehen geblieben ist. Nun meint der Anwalt ich müsste den gesamten Schaden tragen.
PS. die Frau ist mit den Tücken des Winters im Schwarzwald vertraut und eine "Einheimische"