Schwarzarbeit/ Mängelbeseitigung


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Abgeschickt von Yvonne Dyllong am 04 April, 2010 um 01:21:08

Ein Maler hat "schwarz" mit dem Besteller vereinbart 2 Räume zu streichen.Er streicht jedoch zusätzlich einen dritten Raum der nicht hätte in einer anderen Farbe gestrichen werden sollen. Verlangt nun der Besteller von dem Maler er solle den Raum wieder in der ursprünglichen Farbe streichen,ist das dann Gegenstand der wegen § 242 trotzdem bestehenden Gewährleistungsansprüche oder ist das ein Schadensersatz in Form der Naturalrestitution? Zwar fehlt es an einem Schuldverhältnis, jedoch müsste doch dann auch hier § 242 anwendbar sein????



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