Abgeschickt von Andreas Carbon am 04 April, 2010 um 19:44:23
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Grundstück abgegraben, so dass es zu meinem Nachbarn ca. 0,2-1m Unterschied gibt.
Ab wann bin ich verpflichtet, hier für den Nachbarn Sondermassnahmen einzuleiten.
Wie weit muss ich von der Grundstücksgrenze des Nachbarn weg sein damit ich abgraben darf ohne jegliche extra Massnahmen?
Wäre klasse wenn hier jemand Erfahrung hat und mir weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Carbon