Abgeschickt von Mag. am 04 April, 2010 um 19:52:28:
Antwort auf: Schwarzarbeit/ Mängelbeseitigung von Yvonne Dyllong am 04 April, 2010 um 01:21:08:
Nach meiner Meinung ein Fall von Schadenersatz nach § 249 I, also Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Geld nach § 249 II zu
verlangen, wäre hier m.E. unbillig.
§ 242 ist nur eine Auffangnorm, wenn sonst gar nix greift.
Dann noch viel Erfolg bei Deiner kleinen Hausarbeit Zivilrecht.